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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragsschluss unter Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennis- und Ballschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden. Ein Vertrag mit der Tennis- und Ballschule kommt nach Anmeldung und mit der Bestätigung dieser AGB zustande. Die Anmeldung erfolgt für den angekündigten Trainingszeitraum und die Tennis- und Ballschule beh
ält sich vor, die Annahme, sowie Aufnahme von Schülerinnen und Schülern selbst zu bestimmen. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge findet nicht statt.


2.Training, Anmeldung und Trainingsgruppen
Das Training wird von Mario Lenders und dem Trainerteam der Tennis- und Ballschule durchgeführt und darf mehrmals pro Woche in Anspruch genommen werden, sofern die Tennis- und Ballschule freie Kapazitäten dafür hat. Unser Leistungsangebot umfasst das Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining (jeweils 60 Min./Einheit) sowie Workshops, Camps und die Organisation von Turnieren etc. Die Gruppeneinteilung erfolgt durch das Trainerteam der Tennis- und Ballschule. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Die Tennis- und Ballschule ist stets kundennah orientiert und versucht, auf die Wünsche aller Kunden, Schülerinnen und Schüler ausreichend einzugehen und Rücksicht zu nehmen, jedoch besteht seitens der Kunden kein Anspruch auf Änderung der Trainingspläne! Die Einteilungen und Benennungen der Gruppen durch den Trainer der Tennis- und Ballschule richten sich im Wesentlichen nach den Kriterien der Spaß- und Leistungsgedanken. Wir bedienen den leistungsorientierten Breitensport!
Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Veränderungen der Gruppenkonstellation kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen.
An gesetzlichen Feiertagen (NRW) findet kein geplantes Training statt (Ausnahme: Nachholtermine). Die Regelungen in den Vereinen bezgl. der Ferien können unterschiedlich sein.
Anmerkung zur Mitgliedschaft:
Außerhalb des Wintertrainings ist eine Mitgliedschaft im Verein verpflichtend, was zusätzliche Kosten verursacht. Dies begründet sich im Versicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler, sowie dem Trainerteam. Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen im Rahmen von sogenannten Feriencamps (bspw. um Ostern oder in den Sommerferien). Unter Umständen kann es hier zu Mehrkosten durch Gastgebühr kommen. Bitte sprechen Sie uns vorher dazu an.


3. Trainingskosten
Die Entrichtung der Kursgebühren erfolgt im Voraus bzw. während der Kursreihe oder nach Rechnungsstellung. Sie kann bei Vereinstraining auf den jeweiligen Verein zum Einzug übertragen werden. Gültig sind immer die Gesamtpreise der jeweiligen Kursreihe für die entsprechend anfallenden Trainingsleistungen der Tennis- und Ballschule. Im Gesamtpreis sind die Honorare für Trainerinnen und Trainer, die Ballkosten, ggf. die Testschläger für das Tennistraining als auch die Platzgebühren (vor allem im Wintertraining) enthalten.


4. Ausgefallene Stunden des Vertragspartners (Schülerinnen und Schüler)
Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde die Tennis- und Ballschule unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Rechtzeitig abgesagte Stunden können nachgeholt werden, anderenfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennis- und Ballschule. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen.
Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Die Möglichkeit einer „sinnvollen und leistungskonformen“ Übertragung der Trainerstunde an andere Personen besteht grundsätzlich, setzt jedoch die Absprache mit der Tennis- und Ballschule voraus. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen.

5. Ausgefallene Stunden verursacht durch die Tennis- und Ballschule
Für Gruppentrainingsstunden, die durch die Tennis- und Ballschule abgesagt werden müssen (z.B. aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt), gilt folgender Grundsatz: Es ist der Tennis- und Ballschule erlaubt, mit einem Trainer auf zwei Plätzen zu agieren, sofern diese Plätze räumlich nebeneinander liegen.
Wenn paralleles Training nicht möglich ist, bestimmt die Tennis- und Ballschule einen Nachholtermin für die ausgefallenen Stunden, welche aus organisatorischen Gründen auch auf Sonntage, Feiertage oder in die Ferien fallen kann. Die Trainingsstartzeit kann dabei vom gewohnten Standard abweichen. Sollte die Schülerin bzw. der Schüler (oder Vertragspartner) zu diesem Termin nicht können, so werden die Gebühren grundsätzlich nicht erstattet oder gutgeschrieben.


6. Ausnahmen zu ausgefallenen Stunden im Winter
Da die Hallengebühren grundsätzlich vorab zu entrichten sind und die Termine dafür meist weit vorher geplant und gebucht werden, sind die Gebühren erst einmal (für den Vertragspartner, Schüler bzw. Kunden) nicht erstattungsfähig. Da die Tennis- und Ballschule über keine eigene Halle zur Winterzeit verfügt, sind wir vom „Wohlwollen“ der Hallenbesitzer abhängig. Häufig gelingt eine Gutschrift der Hallenzeit, jedoch können wir nicht dauerhaft davon ausgehen. Für nachzuholende Stunden im Winter werden demnach die Hallengebühren erneut fällig, sofern die zuvor ausgefallenen Hallenzeiten nicht anderweitig „verkauft“ werden konnte.


7. Witterung
Geplantes Trainingsangebot, welches aufgrund äußerer Einflüsse wie Regen oder unbespielbare Plätze ausfällt oder unterbrochen wird, wird grundsätzlich nicht nachgeholt. Soweit es die Infrastruktur zulässt, gibt es ein physisches oder taktisches Ausgleichsprogramm in den Räumen der Vereinsanlage. Ebenfalls kann der Trainingsort in die Halle verlegen werden, was wiederum mit zusätzlichen Hallengebühren verknüpft sein wird. Beiträge werden nicht erstattet oder gutgeschrieben.


8. Haftung
Die Teilnahme am Trainingsbetrieb geschieht auf eigene Gefahr. Der Vertragspartner bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er / sie selbst, oder die angemeldeten minderjährigen Kinder „sportgesund“ sind. Im Zweifelsfalle sollte vor der Anmeldung mit dem Trainer Rücksprache gehalten werden oder ein Arzt konsultiert werden. Die Trainer(innen) der Tennis- und Ballschule übernehmen grundsätzlich keine persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, die dafür gesetzlichen Voraussetzungen treffen zu. Die Tennis- und Ballschule übernimmt keine Haftung für den Ersatz von Zurückgelassenem und / oder verloren gegangener Gegenstände. Dies gilt auch für entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen während des Trainings.


9. Aufsichtspflicht (bei Kindern)
Die Aufsichtspflicht der Tennis- und Ballschule bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Trainer können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten für die Eltern und Erziehungsberechtigten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, dass ihr(e) Kind(er) pünktlich vor dem Training der Trainerin / dem Trainer übergeben werden. Pünktliches Abholen nach dem Trainingsbetrieb wird vorausgesetzt. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer(innen) Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!


10. Mitwirkungspflicht bei der Wartung und Pflege von Gerätschaften und der Platzanlage
Alle Vertragspartner, Schülerinnen und Schüler der Tennis- und Ballschule verpflichten sich, die Vereinsgelände, Gerätschaften und Sportbereiche nach dem Trainingseinsatz in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen. Das beinhaltet unter anderem das Aufsammeln der Trainingsb
älle, die Mülltrennung sowie die Entsorgung von Restmüll und die Reinigung der Spiel- und Trainingsflächen. Ebenso betrifft das die Platzpflege, insbesondere die Aschenplätze, welche einen relativ hohen Pflegebedarf vor, während und nach dem Training haben. Je nach Witterung ist es ggf. mehrmals pro Training erforderlich, den Platz zu wässern. Die Trainingsplätze sind mindestens einmal pro Training durch die Schülerinnen und Schüler abzuziehen. Die Spielfläche beinhaltet auch die Randbereiche jenseits der Doppel-Aus- und Grundlinie bis hin zum Zaun/der Spielfeldbegrenzung! Sollten die Kinder für diese Tätigkeiten noch zu jung sein, so übernehmen die Erziehungsberechtigten/Eltern diese Aufgaben. Die Vor- und Nachbereitungszeit gehört zur Trainingsstunde und ist für jede Gruppe neu gültig!

11. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns im Einzelfall vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Hinweis und darauffolgender Ermahnung den Anweisungen des Trainers nicht Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss die Schülerin / der Schüler bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In jedem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.


12. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens 24 Stunden nach der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Hierfür ist ausschließlich das Medium E-Mail (mariolenders@me.com) zu nutzen. WhatsApp und andere Messenger finden in diesem Zusammenhang keine Beachtung! Dies gilt für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.


13. Zahlung und Inkasso
Die Rechnungserstellung erfolgt online durch die Tennis- und Ballschule. Das Trainingsentgelt ist vor Beginn des Trainingsabschnitts (in der Regel quartalsweise) vollständig und spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto der Tennis- und Ballschule zu entrichten. Zahlungsverzug führt unweigerlich zu kostenpflichtigen Mahnungen. Rechnungen und Mahnungen sowie weiteres Informationsmaterial werden aus Gründen der Ressourcenschonung ausschließlich per E-Mail versendet! Der Empfänger der im Stammdatenerfassungsblatt (Anmeldung) hinterlegten E-Mailadresse hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mails und Anlagen der „Tennis- und Ballschule – Lenders Coaching“ in den Posteingangsordner geleitet werden. Begründungen für Verzögerungen und Nichterhalt bezüglich Junk- oder SPAM-Ordner Problematik können nicht akzeptiert werden.


14. Datenschutz

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert werden und mit dem entsprechenden Verein abgeglichen und ausgetauscht werden dürfen. Die Daten dürfen von der Tennisschule u.a. zum Zwecke des Informationsaustauschs sowie zur Rechnungsstellung genutzt werden (auch telefonisch oder per E-Mail). Nach Beendigung des Trainingszeitraums sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren. Bilder, Videos und deren Inhalte, die im Rahmen der Trainingseinheiten zu Werbezwecken entstehen, werden mit den abgebildeten Schülerinnen und Schülern (und / oder deren Eltern) gesichtet und freigegeben bzw. bei Nichtgefallen wieder gelöscht. Schülerinnen und Schüler dürfen/können die Verwendung jederzeit widerrufen.


15. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.

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